Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) finden Sie hier Informationen zur systematischen Umsetzung im EVKK. Neben unserer Grundsatzerklärung haben Sie als Person des Unternehmensumfeldes (z. B. Kooperationspartner, Geschäftspartner, Lieferant) darüber hinaus die Zugangsmöglichkeit, ein potentielles Risiko oder einen Verstoß nach LkSG (vertraulich oder anonym) zu melden.
Hier gelangen Sie direkt zum Meldekanal und zu weiteren Details.
Weitere Kontaktmöglichkeiten (telefonisch oder schriftlich) zu unserem Menschenrechtsbeauftragten Jürgen Willig finden Sie unten stehend.
Grundsatzerklärung
Lesen sie hier unsere Grundsatzerklärung zum LkSG
Jahresberichte
Hier finden Sie unsere Jahresberichte.